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Der Club
Spielregeln
Allgemeine Clubbedingungen § 1 Mitgliedschaft 1. Clubmitglied wird jedes Mitglied einer dem Bundesverband Metall über einen Landesverband angeschlossenen Innung. Clubmitglied können juristische und natürliche Personen werden. Clubmitglieder sind ferner alle Landesinnungsverbände und der Bundesverband Metall. Auf Antrag können auch deren Mitglieder Mitglieder des Clubs Metall & mehr GmbH werden. 2. Die Clubmitgliedschaft beginnt mit dem Erhalt der Clubmitglieds-Karte, ansonsten mit der Meldung des Mitglieds durch den zuständigen Landesinnungsverband an die Metall & mehr GmbH. 3. Die Clubmitgliedschaft endet
Die Kündigung des Clubmitglieds bedarf der Schriftform. Für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft der Innung im Landesinnungsverband oder Bundesverband Metall oder des Landesinnungsverbandes im Bundesverband Metall endet die Clubmitgliedschaft erst mit Zugang der schriftlichen Mitteilung des zuständigen Landesinnungsverbandes oder des Bundesverbandes Metall bei der Metall & mehr GmbH. 4. Die Metall & mehr GmbH behält sich vor, die Mitgliedschaft jederzeit und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere Mißbrauch der Clubkarte durch das Clubmitglied. 5. Eine etwaige Kündigung bzw. Beendigung der Mitgliedschaft gilt ggf. für alle beim Clubmitglied berechtigten Club-Karteninhaber. § 2 Clubkarte 1. Jedes Mitglied erhält zur Identifizierung und Autorisierung die auf ihn/sie ausgestellte Clubkarte. Die Clubkarte ist unverzüglich nach Erhalt zu unterzeichnen durch persönliche Unterschrift des Clubmitglieds oder seiner vertretungsberechtigten Personen. Mit der Unterschrift erkennt das Clubmitglied diese allgemeinen Club-Bedingungen als verbindlich an. Gleiches gilt durch die erstmalige Aufnahme der Benutzung. Die Clubkarte ist nicht übertragbar.
3. Kommt dem Clubmitglied die Clubkarte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, ist dies der Metall & mehr GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt durch die Metall & mehr GmbH. Hierfür wird dem Clubmitglied ein Kostenbeitrag in Höhe von derzeit € 10 in Rechnung gestellt.
4. Auf Wunsch werden
Zweitkarten durch die Metall & mehr GmbH auf das Clubmitglied ausgestellt.
Generell ist die Ausstellung weiterer Clubkarten kostenpflichtig. Die
Kosten betragen hierfür zur Zeit € 10, die dem Clubmitglied
in Rechnung gestellt werden. § 3 Clubleistungen 1. Die Metall & mehr GmbH schließt mit Kooperationspartnern Rahmenverträge über vergünstigte Leistungen (z.B. Preisnachlässe beim Einkauf / Dienstleistungen) für Clubmitglieder. 2. Die Kooperationspartner sowie die vergünstigten Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Informationsmaterialien der Metall & mehr GmbH und der Club-Homepage "www.metallundmehr.net". Als Zugangsberechtigung zu dem geschlossenen Bereich der Club-Homepage erhält jedes Clubmitglied eine Mitgliedsnummer und ein Passwort. 3. Auf die Clubleistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Metall & mehr GmbH ist jederzeit berechtigt, den Umfang der Clubleistungen auch ohne vorherige Ankündigung zu erweitern oder einzuschränken. Die angegebenen Leistungen in den Informationsbroschüren oder auf der Homepage sind für die Metall & mehr GmbH unverbindlich, insbesondere in Bezug auf bestimmte Kooperationspartner und deren Leistungen. Sie erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit und stehen unter dem Vorbehalt jederzeitiger Änderung. § 4 Haftung Die Metall & mehr GmbH übernimmt gegenüber dem Clubmitglied keine Haftung oder Gewähr für die Leistungen der Kooperationspartner. Schadensersatzansprüche der Clubmitglieder gegen die Metall & mehr GmbH sind - bis auf eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - ausgeschlossen. § 5 Sonstiges 1. Die Metall & mehr GmbH ist berechtigt, diese allgemeinen Club-Bedingungen jederzeit zu ändern. Durch die Weiterbenutzung der Clubkarte erkennt das Clubmitglied die Änderungen an, sofern es nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. 2. Die Metall & mehr GmbH ist berechtigt, die Mitgliedsdaten des Clubmitglieds gemäß Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen der Clubmitgliedschaft zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. 3. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Essen. 4. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser allgemeinen Club-Bedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Stand: 16.11.2001
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